Eingetragen: 5. Juli 2021
Sommerferien | Testpflicht
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Testpflicht besteht für Schüler auch während der Hortbetreuung in den Ferien!
Die bestehende Testpflicht für Schüler besteht auch während der Betreuung im Hort in den
Ferien. Wir erhalten die Testkits über die Schule, die diese für die Schüler bestellt. Die
Kinder, die in den Ferien den Hort besuchen, testen sich dann auf Grundlage der in der
Schule vorliegenden Testbestätigungen.
Gemäß § 3 Abs. 1a SchulKitaBetrEinschrVO ist die Testpflicht für die Schüler nur noch
einmal wöchentlich notwendig, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10
unterschreitet. Sollte der Wert in den Ferien über 10 ansteigen, muss wieder 2 Mal getestet
werden.