Eingetragen: 4. Mai 2020

Elternbrief vom 04.05.20

Liebe Eltern,

 

nach Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung am 04.05.20 möchten wir euch über die wichtigsten Neuerungen und den sich daraus ergebenden Anpassungen unseres Hort- und Kindergartenbetriebes informieren:

 

Notbetreuung in Hort und Kindergarten

 

Erneut werden die anspruchsberechtigten Berufsgruppen einer Notbetreuung erweitert. Die entsprechende Aktualisierung kann über diesen Link abgerufen werden:

 

http://schule-sachsen.de/20_05_01_AV_Kita_Anlage1.pdf

 

Der Anspruch auf Notbetreuung ist auch dann gegeben, wenn einer der Personensorgeberechtigten in den folgenden Bereichen tätig ist und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann:

 

  • Gesundheit und Soziales
  •  Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr),
  • Öffentlicher Personennahverkehr,
  • Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst,
  • Schuldienst, Kindertagesbetreuung und Ausbildungseinrichtungen der Behörden (einschließlich     Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden und Studierenden mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern),
  • Personal, soweit es an zugelassenen Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen) der Hochschulen und der Berufsakademie mitwirkt sowie Studierende, soweit sie an diesen Veranstaltungen teilnehmen,
  • Personal in kulturellen Einrichtungen, das notwendig ist zur Absicherung des zugelassenen Betriebs
  • betriebsnotwendiges Personal der Bundesagentur für Arbeit,
  • Kommunal- oder Staatsverwaltung, sofern ein Personensorgeberechtigter mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist. 

(https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Allgemeinverfuegung_Kita_04_05_2020_final.pdf)

 

Im Kindergarten bieten wir eine Betreuung von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr an.
Die Notbetreuung für die Klassen 1 bis 3 wird ab dem 06.05.20 von 7.30 Uhr – 16.30 Uhr im Hort stattfinden. Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt bitte mindestens einen Tag vorher per Mail über dieses Formular:

 

http://schule-sachsen.de/20_05_01_AV_Kita_Anlage2.pdf

 

Neu ist, dass die Kindertagesstätten nun die Möglichkeit haben, in Härtefällen wie Krankheit oder Existenzbedrohung eine Notbetreuung anzubieten. Bitte wendet euch bei einem Bedarf telefonisch oder per Mail an die Hort- bzw. Kindergartenleitung.

 

Elternbeiträge

 

Entsprechend den Informationen auf der Internetseite des Freistaates Sachsen vom 01.05.20 gilt für die Zahlung der Elternbeiträge, dass diese nur für die Zeit einer Notbetreuung zu entrichten sind. (Rückwirkend seit 20.04.20). Dies gilt auch für die Zeit der Inanspruchnahme des schulischen Betreuungsangebotes der 4. Klassen ab 06.05.20 entsprechend der Hortbetreuungsverträge.
Für alle Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote nutzen können, entfällt bis zum 24.05.20 der Elternbeitrag. (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236487)

 

 

Hygieneauflagen im Kindergarten

 

Entsprechend der ebenfalls ab 04.05.20 gültigen Allgemeinverfügung / Anordnung von Hygieneauflagen bitten wir Euch, im Kindergarten die folgenden Punkte zu beachten:

  • Beim Betreten müssen sich die Eltern und Kinder die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Zur Einhaltung der Abstandsregeln wird die Tür im Hausdurchgang nur noch als Eingang benutzt. Als Ausgang ist der Gartenzugang zu nutzen.
  • Es dürfen sich nur ein Kind und ein Erwachsener in der Garderobe befinden.
  • Es sollte immer nur eine Person das Kind in den Kindergarten bringen bzw. holen.
  • Das Tragen einer Gesichtsmaske durch die Eltern ist empfohlen, aber nicht zwingend notwendig.
  • Die Eltern sollen sich so kurz wie möglich in der Einrichtung aufhalten.
  • Wenn zu viele Eltern im Kindergarten sind (z.B. die Garderoben schon belegt sind), müssen die Eltern mit ihren Kindern vor der Tür warten, bis wieder ausreichend Platz ist. Die Kinder können auch an der Tür von den Pädagogen in Empfang genommen werden.

 

Betretungsverbot für unsere Einrichtungen

 

Wenn Ihr oder Euer Kind SARS-CoV-2-Symptome aufweist (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot für unsere Einrichtungen.
Wir bitten Euch, bei diesen Symptomen immer den Rat Eures Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen.
Unsere Einrichtung darf nur dann betreten werden, wenn ihr oder Euer Kind nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und ihr oder Euer Kind keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweist. Dies gilt nicht für Personensorgeberechtigte mit Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung, die in Ausübung ihrer Tätigkeit und bei Nutzung entsprechender Schutzausrüstung an Covid-19 erkrankte Patienten betreuen.
Müssen Kinder zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigt uns bitte unverzüglich, falls der Verdacht einer Coronavirus-Infektion besteht, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.
Sollten Eure Kinder vergleichbare Symptome z.B. durch Allergien o.ä. aufweisen, ist die Zuordnung der Symptome zu einem anderen Krankheitsbild als COVID-19 vor Betreten der Einrichtung schriftlich glaubhaft zu machen.

 

Liebe Eltern, wir möchten uns an dieser Stelle für Euer Durchhaltevermögen bedanken. Uns ist bewusst, wie schwierig die Situation gerade ist und wieviel ihr täglich leisten müsst.
Auch wenn der voranstehende Text viele organisatorische Abläufe und Verhaltensvorschriften enthält, möchten wir euch versichern, dass wir uns über jedes Kind freuen, welches zu uns kommt und hoffen, dass wir die Krise auch weiterhin gemeinsam so gut bewältigen wie bisher.

 

Herzliche Grüße

Geschäftsführung, Hort- und Kindergartenleitung

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