Eingetragen: 20. April 2020

Elternbrief vom 20.04.20

Liebe Eltern,

 

wie Ihr sicher schon aus den Medien entnommen habt, werden die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zunächst bis zum 03.05.20 verlängert.

Ab 20.04.20 wird jedoch der Anspruch auf Notbetreuung erweitert.

Unverändert gilt:

 

  1. „Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte in einem Sektor der Kritischen Infrastruktur tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.“

 

(Quelle: Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes   Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und der Kindertagesbetreuung / Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. April 2020, Az: 15-5422/4)

 

Die erweiterte Auflistung der systemkritischen Berufe kann unter folgendem Link nachgelesen werden:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage1-SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf

 

In der aktuellen Verfügung werden nun die Ausnahmen erweitert, wann zusätzlich zu den o.g. Kriterien ein Anspruch auf Notbetreuung besteht:

 

  1. „…wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in einem besonderen Bereich tätig ist und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann:
  • Gesundheitsversorgung und Pflege,
  • Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr),
  • Öffentlicher Personennahverkehr,
  • Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst,
  • Schuldienst und Kindertagesbetreuung (einschließlich Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern),
  • Kommunal- oder Staatsverwaltung, sofern ein Personensorgeberechtigter mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist

Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigten keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen.“ Dies gilt nicht für Personensorgeberechtigte mit Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung, die inAusübung ihrer Tätigkeit und bei Nutzung entsprechender Schutzausrüstung an Covid-19 erkrankte Patienten betreuen.

 

(Quelle: Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes   Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und der Kindertagesbetreuung / Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. April 2020, Az: 15-5422/4)

 

Bitte meldet einen Betreuungsbedarf per Mail bis 14.00 Uhr des Vortages bei der Hort- bzw. Kindergartenleitung über das entsprechende Formular an.

Die Betreuungszeiten im Kindergarten sind von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr und im Hort von 11.15 Uhr bis 16.30 Uhr. 

Für Grundschulkinder findet die Betreuung bis 11.15 Uhr in der Schule statt.

 

Nach der langen Zeit der Betreuung zu Hause haben vielleicht einige von Euch Gesprächsbedarf.

Solltet Ihr Sorgen oder Nöte haben, sprecht uns bitte an. Wenn Ihr das Gefühl habt, die Betreuung der Kinder, Homeoffice, Schulbetreuung etc. nicht mehr bewältigen zu können, gebt uns bitte ein Zeichen. Wir beraten Euch gern, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und versuchen gemeinsam eine gute Lösung zu finden. 

 

Gern möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf unsere kleinen Bastelideen für unsere Kindergarten- und natürlich auch Hortkinder hinweisen, welche auf unserer Homepage nachgelesen werden können: https://www.nasch.de/kiga/nasch-box/

Viel Spaß beim Stöbern.

 

Herzliche Grüße

 

Geschäftsführung sowie Hort- und Kindergartenleitung

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