Reformpädagogisch orientierte Schule in Sachsen
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VertrauenslehrerIn

Die Schülerschaft wählt mit einfacher Mehrheit aus den Lehrkräften der Schule ihre Vertrauenslehrerin bzw. ihren Vertrauenslehrer.

Lehrpersonen in diesem Amt beraten und unterstützen die Arbeit der SV, jedoch vertreten sie die Interessen der Schüler bzw. der SV nicht stellvertretend.

Der Vertrauenslehrer bzw. die Vertrauenslehrerin kann an den Schülerratssitzungen teilnehmen.

Der Vertrauenslehrer bzw. die Vertrauenslehrer sind jederzeit abwählbar.